Bedingungen für den
Gastaufnahmevertrag (AGB)
- Der
Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung der
Wohnung vom Gast bestellt und von den Vermietern bestätigt worden ist. Die
Bestätigung bedarf der Schriftform (auch per Fax oder Email). Wird der
Vertrag per Internet geschlossen, gilt eine Widerrufsfrist von 8 Tagen, in
der der Vertrag kostenfrei storniert werden kann. Die Widerrufsfrist
erlischt, sobald der Gast eine Anzahlung geleistet hat.
- Der zwischen Gast und
Vermieter geschlossene Gastaufnahmevertrag verpflichtet beide Seiten zur
Einhaltung.
- Die Vermieter sind dem
Gast gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet, wenn die Wohnung für die
vereinbarte Zeit nicht bereitgestellt werden kann und ein gleichwertiger
Ersatz nicht zur Verfügung steht.
- Der Gast ist den
Vermietern gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet, wenn die von ihm
bestellte Wohnung für die vereinbarte Zeit nicht in vollem Umfang in
Anspruch genommen wird. Der Schadensersatz beträgt 80% des vereinbarten
Mietpreises. Die Vermieter sind verpflichtet, im Falle der
Nichtinanspruchnahme die freigestellte Wohnung baldmöglichst anderweitig
zu vermieten und den daraus erzielten Erlös mit der Schadensersatzsumme zu
verrechnen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Unabhängig davon ist
vom Gast eine Stornierungsgebühr von 30,00 € zu entrichten (dies gilt auch
für Termin-Änderungen). Bis zur anderweitigen Vermietung hat der Gast für
die Dauer des Vertrages den so errechneten Betrag zu zahlen.
Für den Gast empfiehlt sich der Abschluß einer
Reise-Rücktrittsversicherung z. B. bei einem Reisebüro.
- An- und
Abreisetag gelten als ein Tag. Am Anreisetag steht dem Gast die Wohnung
frühestens ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muß die
Wohnung bis spätestens 10.00 Uhr geräumt sein. Die Anreise soll in
der Zeit zwischen 14 und 16 Uhr erfolgen.
- Die Mietzahlung
erfolgt im Voraus, wobei ca. 20% Anzahlung sofort bei Vertragsabschluß und
der Restbetrag bis 14 Tage vor Anreise zu zahlen sind. Der Vermieter
behält sich vor, den Vertrag zu stornieren, bzw. die Nutzung der Wohnung
zu verwehren, wenn diese Zahlungsvereinbarungen vom Gast nicht eingehalten
werden.
- Die vereinbarten
Miet-Preise gelten für die im Vertrag genannte Personenzahl. Die Vermieter
behalten sich vor, für nicht angemeldete Personen einen Aufpreis von 10,00
€ pro Tag und Person zu berechnen. Diese Regelung gilt auch für
Dauerbesucher, wenn die durch mehrtägigen Aufenthalt dieser Personen
zusätzlich entstehende Inanspruchnahme der Wohnung einem Bewohnen
gleichkommt. Dabei ist unerheblich, ob Dauerbesucher in dem Haus
tatsächlich übernachten oder sich nur tagsüber dort aufhalten.
- Der Gast verpflichtet
sich das Wohnungseigentum und Inventar mit Sorgfalt zu behandeln und
haftet für Schäden, die er oder seine Mitbewohner an dem Eigentum der
Vermieter verursachen. Im Schadensfalle hat der Gast die Vermieter über
Art und Umfang des Schadens spätestens bei Abreise zu informieren. Bei
Schäden, die sofort behoben werden müssen oder die Wohnqualität erheblich
beeinträchtigen, sind die Vermieter oder die Objektbetreuung unverzüglich
zu unterrichten. Der Gast ist nicht befugt, eigenmächtig Reparaturen oder
Nachbesserungen im Schadensfalle vorzunehmen.
- Der Gast ist
verpflichtet, am Anreisetag den Kurbeitrag gemäß aktueller Satzung bei der
vom Vermieter beauftragten Objektbetreuung zu entrichten. Die Kurkarten
werden durch die Objektbetreuung ausgestellt und dem Gast ausgehändigt. Eine
Erstattung zuviel gezahlter Kurbeiträge kann weder durch die
Objektbetreuung noch durch den Vermieter erfolgen, sondern ist ggf. bei
der Stadt Cuxhaven zu beantragen.
- Für die
Objektbetreuung einschließlich Endreinigung ist am Tag der Anreise vor Ort
eine Servicepauschale zu entrichten. In dieser Pauschale nicht
enthalten ist die Beseitigung grober, das normale Maß übersteigende
Verunreinigungen, liegengebliebener Abwasch oder Müll sowie die Reinigung
von Backofen, Mikrowelle, Kochplatten und Kühlschrank. Die Vermieter
behalten sich vor, zusätzlich entstehende Reinigungskosten vom Gast
nachzufordern.
- Die Vermieter rechnen
mit Sozialträgern keine Sozialzuschüsse für Familienerholung usw. ab.
- Das Mitbringen von
Haustieren (auch Kleintieren, Nager, Vögel, Reptilien usw.) ist generell
untersagt. Im Falle des Zuwiderhandelns gilt eine Konventionalstrafe in
Höhe von 50,00 € pro Tag als vereinbart.
- Die Vermieter weisen
gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer aus.
- Erfüllungsort ist
Cuxhaven, Gerichtsstand ist Bad Iburg.
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